Obwohl § 14a EnWG (SteuVE) seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, herrscht bei vielen Verbrauchern und e-handwerklichen Betrieben, aber auch seitens der Netzbetreiber noch immer in vielen Punkten Unklarheit. Das fängt bei der Frage an, wie wahrscheinlich es künftig ist, dass die Netzbetreiber steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) herunterregeln müssen, um eine Netzüberlastung zu vermeiden, geht weiter mit der Frage, wie sich die Mindestbezugsleistung berechnen lässt und endet damit, dass es unterschiedliche technische Schnittstellen gibt, über die Netzbetreiber auf Endgeräte zugreifen können.
Für den ZVEH und KNX Deutschland Grund genug, Interessierte zu einer Veranstaltung (12.06.) rund um die Anwendung von § 14a EnWG in die ZVEH-Geschäftsstelle einzuladen. Ähnliche Veranstaltungen fanden im BZL Lauterbach (10.06.) sowie beim Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz (13.06.) statt.
Warum an der Steuerung kein Weg vorbeiführt
In Frankfurt nahmen sich insgesamt drei Referenten des komplexen Themas „Anwendung von § 14a EnWG“ an und beleuchteten verschiedene Facetten der Regelung. Den Auftakt machte Hans-Joachim Langels, Vorstandsvorsitzender von KNX Deutschland e. V., der in seinem Vortrag nicht nur definierte, welche Bestandteile innerhalb der Kundenanlage unter die SteuVE-Regelung fallen, sondern auch deutlich machte, warum es dieser Steuerung bedarf. „Folgte vor Beginn der Energiewende die Stromerzeugung noch dem Verbrauch“, so Langels, „muss mit einer zunehmend dezentralen Energieversorgung der Verbrauch nun dem Wetter folgen.“ Zudem machte Langels seinen Zuhörern klar, was die SteuVE-Vorgabe in letzter Konsequenz bedeutet: „Es ist der Verteilnetzbetreiber, der bestimmt, was beim Kunden passiert.“ Abhilfe schaffen kann ein Energiemanagementsystem (EMS), das es dem Kunden ermöglicht die zur Verfügung stehende Leistung mit der Leistung seiner PV-Anlage flexibel zu kombinieren. Ohne Energiemanagementsystem werden vom Netzbetreiber die steuerbaren Verbrauchsgeräte auf einen festen Wert heruntergedimmt.
Anschließend beantwortete Langels Fragen rund um Smart Meter Gateways und dem BSI-konformen Zugriff auf steuerbare Verbrauchseinrichtungen sowie dazu, wie ein „netzwirksamer Leistungsbezug“ und eine „netzorientierte Steuerung“ definiert sind. Wie oft dürfen Netzbetreiber überhaupt auf eine Kundenanlage zugreifen und diese dimmen – auch darauf wusste Langels eine Antwort, indem er auf die Meldepflicht der Netzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) verwies: „Die BNetzA beobachtet das und könnte im Fall einer mehrmaligen Abschaltung beim zuständigen Netzbetreiber auch einen Netzausbau anmahnen.“
Von flexiblen Tarifen profitieren
Auf Langels Vortrag folgte Klaus Ott von Lingg & Janke. Der KNX-Spezialist beleuchtete das Thema „flexible Stromtarife“, prophezeite Strombörsen wie Tibber & Co. eine zunehmende Attraktivität und stellte dar, wie der Einsatz eines integrierten Energiemanagementsystems (EMS) mit KNX-Steuerbox oder auch die Integration hochauflösender Verbrauchsdaten in die KNX-Steuerung zur Optimierung von Stromflüssen und zu Energieeinsparungen beitragen können.
Andreas Berg vom auf die Wohnungswirtschaft spezialisierten Unternehmen innoEnergie GmbH nahm sich zum Abschluss der Veranstaltung das Thema „Mieterstrom“ vor – hier hatte das kürzlich verabschiedete Solarpaket I endlich für die lange erwarteten Vereinfachungen gesorgt.
Berg zeigte seinen Zuhörern, welche Möglichkeiten es mittlerweile gibt, verschiedene Bezieher von Strom aus ein- und derselben Photovoltaik-Anlage mithilfe unterschiedlicher Kostenstellen abzurechnen und wie weit sich für Ladevorgänge ein persönliches Ladeprofil (nur Laden mit selbst erzeugtem Strom, Laden mit selbst erzeugtem und Netzstrom etc.) hinterlegen lässt. Zum Abschluss der Veranstaltung ergab sich eine angeregte Diskussion über Chancen und Herausforderungen von § 14 a EnWG, die zeigte: Das Thema wird künftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Der ZVEH hat bereits vor einiger Zeit eine Anwendungshilfe für § 14a EnWG sowie eine Hilfestellung für die Berechnung der Mindestbezugsleistung aufgelegt. Beides steht hier zum Download bereit.
Quelle: ZVEH
Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: obermeister@elektroinnung-traunstein.de oder rufen Sie uns an: 0861 / 9 89 77 13